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Die Pflegestufen bis 31.12.2016

Hier erhalten Sie Informationen über die Pflegestufen, die mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz am 01.01.2017 ihre Gültigkeiten verloren und durch Pflegegrade ersetzt wurden.

PST 0

Pflegestufe 0

PST I

Pflegestufe I

PST II

Pflegestufe II

PST III

Pflegestufe III

PST III+H

Pflegestufe III mit Härtefallregelung

Pflegestufe III

Pflegestufe III wird Schwerstpflegebedürftige gewährt.

Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf muss durchschnittlich vier Stunden für die Grundpflege betragen. Im hauswirtschaftlichen Bereich zusätzlich 60 Minuten, insgesamt also mindestens 300 Minuten am Tag und es muss auch nachts ein Hilfebedarf bestehen. Wird keine nächtliche Hilfe benötigt, bleibt der Pfegebedürftige trotz gleichen Zeitaufwand in der Pflegestufe II.

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe III für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?

  1. 2015
  2. 2014
  3. 2012
  4. 2010
  5. 2008
  6. 2007
Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2015
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
1.612 Euro
1.612 Euro
1.995 Euro
1.995 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
728 Euro
728 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.612 Euro
1.612 Euro
1.995 Euro
1.995 Euro
266 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.612 Euro
bis 6 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
4.000 Euro
16.000 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
104 Euro
208 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 40 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2014
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
1.550 Euro
1.550 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
700 Euro
700 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.550 Euro
1.550 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2012
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
1.550 Euro
1.550 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
700 Euro
700 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.550 Euro
1.550 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2010
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
1.510 Euro
1.510 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
685 Euro
685 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.510 Euro
1.510 Euro
1.825 Euro
1.825 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.07.2008
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
1.470 Euro
1.470 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
675 Euro
675 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.470 Euro
1.470 Euro
1.750 Euro
1.750 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2007
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
1.432 Euro
1.432 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
665 Euro
665 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
mit Demenz monatlich:
Härtefall monatlich:
Härtefall mit Demenz monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.432 Euro
1.432 Euro
1.688 Euro
1.688 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal jährlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
460 Euro
0 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.

Zusätzliche Verhinderungspflege:
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.

Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.

Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?

A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.

  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
  • Stiefgroßeltern
  • Stiefkinder
  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
  • Stiefenkelkinder
  • Ehefrau/Ehemann des Enkels
  • Schwager und Schwägerin

Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.

 

Was bedeutet die Pflegestufe 0, die sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz?


Es klingt schon etwas verwirrend, dass man Anspruch auf die Pflegestufe 0 hat, wenn noch keine Pflegestufe vorliegt. Als Pflegestufe wird allgemein nur die Pflegestufen I bis III gemeint. Aufgrund der Pflegestufe 0 (was eigentlich keine ist), können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wenn eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz besteht. Und das ist auch gut so, da das Risiko die Selbständigkeit zu verlieren, tendenziell steigt. Man schätzt, dass bereits 2011 ca. 1,2 Mill. Menschen offiziell bereits an Demenz erkrankt sind, das sind mehr Menschen als die Stadt Köln an Einwohner hat (im Dez. 2011 waren es 1,017 Mill.). Abhängig vom Umfang des festgestellten Betreuungsbedarfes und einer gegebenenfalls vorliegenden Pflegestufe werden derzeit monatlich für die Betreuung und häuslichen Pflegehilfe unterschiedliche Leistungen erstattet. Die Feststellung auf gesetzliche Pflegeleistungen übernimmt derzeit das MDK (medizinscher Dienst) oder MEDICPROOF. Haben Sie eventuell privat vorgesorgt, z.B. über eine Pflegetagegeld, -kosten oder Pflege-Rentenversicherung, so kann bei guten Verträgen auch der Hausarzt einen Pflegefall für die Privatverträge entscheiden, soweit die Pflegestufe 0 mitversichert ist. Das könnte sehr wichtig sein (je nach versicherbare Höhe), da nicht selten man für die Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche viel Zeit und Kraft benötigt.

Ab wann erhält man die Leistungen aus der Pflegestufe 0 (§ 45a SGB XI)?
Welche Voraussetzungen müssen für die Pflegestufe 0 erfüllt werden?
Erreicht der zu Pflegende aufgrund einer Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung noch nicht die zeitlichen Hürden (die für eine Pflegestufe I bis III notwendig sind) und liegt somit unter 45 Minuten Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung am Tag, um in eine der drei Pflegestufen zu kommen, so wird von einer eingeschränkten oder erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz gesprochen.

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe 0 für das Jahr 2013, 2014, 2015,2016?

  1. 2015
  2. 2014
  3. 2013
Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2015
   
Pflege-Sachleistungen mit Demenz (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
Bei teilstationärer Unterbringung:

231 Euro
231 Euro

Pflegegeld mit Demenz (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: 123 Euro
Stationäre Pflege mit Demenz in Heimen monatlich:
Zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:

0 Euro
0 Euro

Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.612 Euro
bis 6 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
4.000 Euro
16.000 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
104 Euro
208 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 40 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2014
   
Pflege-Sachleistungen mit Demenz (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
Bei teilstationärer Unterbringung:

225 Euro
0 Euro

Pflegegeld mit Demenz (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: 120 Euro
Stationäre Pflege mit Demenz in Heimen monatlich:
Zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:

0 Euro
0 Euro

Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
kein Anspruch
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2013
   
Pflege-Sachleistungen mit Demenz (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
Bei teilstationärer Unterbringung:

225 Euro
0 Euro

Pflegegeld mit Demenz (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: 120 Euro
Stationäre Pflege mit Demenz in Heimen monatlich:
Zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:

0 Euro
0 Euro

Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
kein Anspruch
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Kurze Zusammenfassung für das Jahr 2013: Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe 0?

Pflegestufe 0 vor
2013
ab
2013
Betreuungsgeld
mit Pflegegeld
Betreuungsgeld
mit Sachleistung
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)* .. 0 € .. 120 € ..
ambulante Pflegesachleistung*   0 € 225 €
Betreuungsgeld für Pflegedienste   100 € 100 € 220 € 325 €
Betreuungsgeld (erhöhter Bedarf)   200 € 200 € 320 € 425 €

 *Betreuungsgeld und ambulante Pflegesachleistungen können auch anteilig kombiniert werden, das nennt man "Kombileistung".

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI, Barleistung)
    Pflegebedürftige haben das Recht auf Pflegegeld -was auch als Barleistung bezeichnet wird- wenn sichergestellt wird, dass der Pflegebedürftige mit dem "Pflegegeld" die erforderliche Pflege zu Hause (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch anteilig kombiniert werden (Kombileistung). Den Maßstab hierfür gibt die in Anspruch genommene Sachleistung. Der Anspruch auf das Pflegegeld (Barleistung) ergibt sich also aus dem Umfang, in dem die Sachleistung in Anspruch genommen wurde.

    Die Grundleistung des Pflegegeldes in Pflegestufe 0 beträgt 120 Euro im Monat, wenn die Betreuung durch Angehörige sichergestellt ist und auch erfolgt. Mit zusätzlichen Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz durch das Betreuungsgeld (100 Euro) beträgt die Gesamtleistung dann insgesamt 220 Euro bzw. bei einem erhöhten Betreuungsbetrag (200 Euro) dann 320 Euro.

 

  • Pflegesachleistung  (§ 36 SGB XI)
    Mit dem PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) werden neue Abrechnungssätze für die Pflege von Demenzkranken seit dem 01.01.2013 gültig, betroffene Menschen und ambulante Pflegedienste müssen auf die Wahlmöglichkeit zwischen leistungs- (Leistungskomplex) und zeitbasierter Abrechnung unterscheiden und sollte vor einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Pflegebedürftigen und des ambulanten Pflegedienst geklärt werden. Ambulante Pflegedienste müssen seit dem 01.01.2013 den Kunden somit zwei Angebote unterbreiten. Sonstige Leistungen, wie z.B. hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrtkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden. Ambulante Pflegedienste müssen nun mit den Pflegekassen Versorgungsverträge abschließen, um abrechnen zu können. Da die Vergütungen regional unterschiedlich sind, gibt es keine einheitlichen Vergütungssätze. Also die Gesamtleistungen könnten dadurch somit mehr oder weniger für die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI unterschiedlich sein. Aber Achtung: Sie sollten wissen, dass in der Pflege „Zeit gleich Geld“ bedeutet und somit bei einer zeitbasierten Abrechnung es doch zu Leistungsunterschieden mit der Zeit kommen könnte. Der Sachleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Pflegebedürftige in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt wird. Der Anspruch besteht also nur bei ambulanter Pflege. Die Grundleistung des Pflegesachgeldes in Pflegestufe 0 beträgt monatlich 225 Euro. Berücksichtigt man zusätzlichen Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz durch das Betreuungsgeld (100 Euro), beträgt die Gesamtleistung insgesamt 325 Euro und bei einem erhöhten Betreuungsgeld (200 Euro) dann 425 Euro.

  • Betreuungsgeld (§ 36 SGB XI)
    Wurde eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt, hat zusätzlich Anspruch auf Betreuungsleistungen. So haben z.B. Menschen mit Demenz Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie zwei Kriterien laut § 45a SGB XI erfüllen. Zum Beispiel, wenn sie zunehmend aggressiv auf ihre Umwelt reagieren, den eigenen Tagesablauf nicht mehr planen und strukturieren können oder regelmäßig aus ihrer Wohnung weglaufen. Je nach Höhe des Betreuungsbedarfes beträgt das Betreuungsgeld bis 100 Euro oder 200 Euro monatlich. Zur Betreuung zählen Leistungen neben der Grundpflege (z.B. Verbände wechseln, Körperpflege, Ernährung und Mobilität), auch gezieltes Spazierengehen, das Vorlesen durch ambulante Pflegedienste, oder dienen zur Finanzierung an der Teilnahme sogenannter „niedrigschwelliger Angebote“, wie z. B. der Betreuung in einer Alzheimer-Gruppe. Hinweis: Zur Grundpflege zählt ausdrücklich nicht die hauswirtschaftliche Versorgung (siehe Pkt. Pflegesachleistungen). Das Betreuungsgeld rechnen viele Anbieter direkt mit den Pflegekassen ab, andere aber senden die Rechnung direkt an den Demenzkranken die er dann bei seiner Pflegekasse einreichen muss. Hier sollte man mit dem ambulanten Pflegedienst vorab alles klären. Erwarten Sie jedoch nicht zu viel, garantiert ist „nur“ eine pflegerische Grundversorgung!

Weitere Leistungen
Außerdem können Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 bis zu 1.550 EUR im Jahr für eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Müssen sie ihre Wohnung barrierefrei umbauen, zahlt die Pflegekasse bis zu 2.557 EUR als Zuschuss. Auch über das Sozialamt und die Krankenkasse können gegeben falls Leistungen der pflegerischen Dienste bezahlt werden. Besonders dann, wenn auch Anspruch auf Grundsicherung besteht. Alle weiteren Beträge, die nicht über diese Kostenträger abgedeckt werden können, müssen privat bezahlt werden. Aber Achtung, werden Leistungen vom Sozialamt oder anderen Ämtern und Trägern zusätzlich bezogen, können vererbbare Schulden entstehen, sowie finanzielle Haftungen gegenüber der Familie und Offenlegungen des gesamten privaten Vermögens der Familienmitglieder.

Pflegestufe II

Die Pflegestufe II wird Schwerpflegebedürftigen gewährt.

Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf bei der Grundpflege muss mindestens 3 Verrichtungen zu verschiedenen Tageszeiten mit jeweils 60 Minuten (insgesamt 180 Minuten Pflegeaufwand je Tag) inklusive hauswirtschaftliche Tätigkeiten beinhalten. Davon müssen mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufgebracht werden.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen, zudem muss der Pflegebedürftige durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein (es besteht kein Anspruch, wenn der zu Pflegende ausschließlich durch einen Pflegedienst betreut wird). Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe/des Pflegegrades gleichgesetzt (tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit).

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe II für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?

  1. 2015
  2. 2014
  3. 2012
  4. 2010
  5. 2008
  6. 2007
Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2015
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.144 Euro
1.298 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
458 Euro
545 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.330 Euro
266 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.612 Euro
bis 6 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
4.000 Euro
16.000 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
104 Euro
208 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 40 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2014
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.100 Euro
1.250 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
440 Euro
525 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2012
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.100 Euro
1.100 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
440 Euro
440 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2010
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.040 Euro
1.040 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
430 Euro
430 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.08.2008
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
980 Euro
980 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
420 Euro
420 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2007
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
921 Euro
921 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
420 Euro
420 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal jährlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
460 Euro
0 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.

Zusätzliche Verhinderungspflege:
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.

Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.

Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?

A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.

  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
  • Stiefgroßeltern
  • Stiefkinder
  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
  • Stiefenkelkinder
  • Ehefrau/Ehemann des Enkels
  • Schwager und Schwägerin

Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.

Pflegestufe I


Die Pflegstufe I wird erheblich Pflegebedürftigen gewährt.

Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf bei den grundpflegerischen Tätigkeiten muss durchschnittlich 2 Verrichtungen mit mindestens 45 Minuten (gesamt 90 Min. Aufwand) je Tag betragen. Dazu kommen 45 Minuten im hauswirtschaftlichen Bereich. Es gilt grundsächlich "ambulant vor stationär"! Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf erhalten einer erhöhte Pflegesach.Sachleistung. 

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe I für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?

  1. 2015
  2. 2014
  3. 2012
  4. 2010
  5. 2008
  6. 2007
olgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2015
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
468 Euro
689 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
244 Euro
316 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich (auch teilstationäre Leistungen):
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.064 Euro
266 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.612 Euro
bis 6 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
4.00 Euro
16.000 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
104 Euro
208 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 40 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2014
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
450 Euro
450 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
235 Euro
305 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2012
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
450 Euro
450 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
235 Euro
235 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2010
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
440 Euro
440 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
225 Euro
255 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.07.2008
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
420 Euro
420 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
215 Euro
215 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  215 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2007
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
384 Euro
384 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
205 Euro
205 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen jährlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
460 Euro
0 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.

Zusätzliche Verhinderungspflege:
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.

Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.

Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?

A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.

  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
  • Stiefgroßeltern
  • Stiefkinder
  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
  • Stiefenkelkinder
  • Ehefrau/Ehemann des Enkels
  • Schwager und Schwägerin

Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.

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